Versicherungen
Für einen Mieter mag eine einfache Haushaltversicherung ja genügen, als Hausbesitzer aber sind die ganzen Versicherungsangelegenheiten etwas komplexer. Hier zu sparen, kann unter Umständen eine schöne Stange Geld kosten. Prüfen Sie deshalb verschiedene Gesellschaften, bevor Sie eine Police abschliessen und lesen Sie die Geschäftsbedingungen, inklusive Kleingedrucktes genau durch. Beachten Sie auch Deckungsbeiträge, die Laufzeiten und vermeiden Sie eine Unterversicherung. Und noch etwas: Lassen Sie Ihre Liegenschaft nach grösseren Umbauarbeiten neu einschätzen.
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Feuer- und Elementarversicherung. Sie deckt Feuerschäden und Elementarereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen usw. und ist in den meisten Kantonen obligatorisch.
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Wasserschaden-Versicherung. Diese Versicherung deckt Schäden, die durch Ausfliessen von Wasser aus Leitungen, Eindringen von Regen- und Schmelzwasser durchs Dach, Rückstau aus der Kanalisation, Frostschäden etc. nicht aber von Naturereignissen (z.B. Überschwemmungen) verursacht werden.
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Glasbruchversicherung. Achten Sie in Ihrer Hausratversicherung, ob Glasschäden (einzelne Gläser und Verglasungen) gedeckt sind.
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Gebäude-Haftpflichtversicherung. Fällt ein Ziegel von Ihrem eigenen Hausdach, tragen Sie die Verantwortung – und werden auch haftbar gemacht -, auch wenn Sie selbst gar keine Schuld trifft. Die Gebäude-Haftpflichtversicherung deckt Sie bei Schadenansprüchen und schützt Sie vor unrechtmässigen Forderungen.
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Bauwesenversicherung. Sie schützt vor überraschend eintretenden Bauunfällen, die zur Beschädigung oder Zerstörung von Bauleistungen führen. Sie kommt zum Tragen, wenn während der Bauarbeiten beispielsweise eine Decke einstürzt oder ein Arbeiter vom Gerüst fällt, aber auch wenn versicherte Gegenstände von der Baustelle verschwinden, Ihre Badewanne etwa oder die neue Küchengarnitur...
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Berufs-Haftpflichtversicherung für Bauunternehmen oder Bauleiter. Die für die Bauarbeiten zuständige Person ist verantwortlich für Schäden, die bei Dritten entstehen. Ein Riss in der Brandmauer des Nachbarhauses zum Beispiel oder eine plötzliche Grundwasserverschmutzung sind Gegenstand dieser Versicherung.
Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV / www.svv.ch


